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BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 51.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit - Bedrohung mit politischer Verfolgung
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 14.10.1988 - Bf V 52/85
- BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 51.89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84
Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 51.89
Der Kläger meint, das angegriffene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175) ab, weil das Berufungsgericht annehme, der Kläger habe die Türkei nicht wegen der von ihm geschilderten Übergriffe der MHP gegenüber Kurden verlassen.Es hat damit angenommen, daß dieser Umstand im Sinne der Entscheidung vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (…a.a.O.) ohne Einfluß auf seinen Entschluß zum Verlassen der Türkei gewesen ist.
- BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 51.89
Die angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Asylsuchenden, der bereits in seinem Heimatstaat politischer Verfolgung ausgesetzt war, bei der Prüfung, ob ihm zukünftig bei einer Rückkehr in die Heimat erneut politische Verfolgung droht, ausnahmsweise nicht die Nachweiserleichterungen des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs im Sinne der Entscheidung vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169) zugute kommen.
- VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91
Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in …
Die beim Vater des Klägers eventuell vorhandene volksdeutsche Bekenntnislage, bei der es sich um eine familieninterne Bekenntnislage handelt, die nach außen nicht hervorgetreten zu sein braucht (BVerwG, B. v. 15.03.1989 - 9 B 436.88 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60), müßte danach dem Kläger spätestens bis zu seiner Heirat in der Weise vermittelt worden sein, daß er sich mit diesem Volkstumsbewußtsein identifiziert und es sich so angeeignet hätte (BVerwG, U. v. 15.05.1990 - 9 B 51.89 -, a.a.O., u. B. v. 16.02.1994 - 9 B 730.93 -).